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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Bündnis für Familie

Oberbergischer Kreis
Ein Standort, der sich für Familien und Unternehmen lohnt.
Wirtschaftsstandort Oberberg

www.familie-in-oberberg.de

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Broschüre zum Freiwilligendienst aller Generationen

Broschüre Seite 17

Aktuelle Broschüre des Bundesministeriums zum Thema "Freiwilligendienst aller Generationen.
Auf Seite 17 wird auch die Intitative Weitblick aus dem Oberbergischen Kreis vorgestellt.

 

Download der Broschüre (Größe: 1.5 MB; Downloads bisher: 280; Letzter Download am: 18.05.2012)


Profil der Freiwilligendienste aller Generationen

Die Freiwilligendienste aller Generationen zeichnen sich durch ein attraktives Profil aus. Sie ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität in einem klaren Rahmen.

  • Alter: Jede und Jeder kann einen Freiwilligendienst aller Generationen nach Erfüllung der Schulpflicht leisten.
  • Dauer und Umfang: Die Freiwilligen engagieren sich mindestens acht Stunden pro Woche für wenigstens sechs Monate.
  • Schriftliche Vereinbarung: Das Profil des Dienstes sieht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen vor. Sie verleiht der Verbindlichkeit des Dienstes Ausdruck.
  • Träger: Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts können Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen sein.
  • Vielfältige Einsatzfelder: Die Einsatzfelder decken alle Engagementbereiche ab. Sie reichen von der Kinder- und Jugendbetreuung über die Pflege von Seniorinnen und Senioren, der Unterstützung von Menschen mit Behinderung bis hin zu relativ neuen Feldern, wie Kultur, Migration sowie Umwelt- und Naturschutz.
  • Qualifizierung: Die Trägerorganisation stellt die Qualifizierung der Freiwilligen und der sie anleitenden Fachkräfte durch die vom Bund bereitgestellten Fördermittel sicher. Die Freiwilligen bekommen Fort- und Weiterbildung im Mindestumfang von durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr.
  • Kontinuierliche Begleitung: Der Träger sorgt für eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen durch das kompetente Personal der Organisation.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Für die Freiwilligen besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, §2 Abs. 1a SGB VII. Die schriftlichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz.
  • Haftpflichtversicherung: Der Träger muss die Haftpflichtversicherung der Freiwilligen sicherstellen. Für Freiwillige, die nicht für einen bestimmten Träger aktiv werden, treten die Sammelhaftpflichtversicherungen der Länder ein.

Quelle: www.freiwilligendienste-aller-generationen.de


Was sind Freiwilligendienste aller Generationen?

Standortlosten gesuchtBei den Freiwilligendiensten aller Generationen handelt es sich um eine bestimmte Art der ehrenamtlichen Tätigkeit mit festgelegten Bedingungen. Hierzu zählt unter anderem der zeitliche Rahmen. Die Freiwilligendienste umfassen mindestens acht Stunden pro Woche über einen Zeitrahmen von mindestens einem halben Jahr. Anders als z.B. bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr, bei dem die Altersgrenze bei 27 Jahren liegt, gibt es bei den Freiwilligendiensten aller Generationen keine Altersbegrenzungen. Die im Freiwilligendienst Tätigen sind haftpflicht- und unfallversichert und erhalten eine Qualifizierung.


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